Förderung für Wärmepumpen
Wer in Slowenien eine Immobilie besitzt, kann den Einbau einer Wärmepumpe über den slowenischen Umweltfonds Eko sklad fördern lassen. Maßgeblich ist derzeit der Förderaufruf 126SUB-OB26. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar, der Antrag wird jedoch erst nach abgeschlossener Investition gestellt. Diese Seite fasst zusammen, was das für Sie als deutschsprachigen Eigentümer bedeutet.
Für deutschsprachige Eigentümer in Slowenien
Die Förderung hängt an der Immobilie in Slowenien, nicht an Ihrer Staatsangehörigkeit. Zu beachten ist allerdings, dass Aufruf, Antragsformular und Bescheid in slowenischer Sprache abgewickelt werden und der Antrag über das slowenische Behördenportal eUprava eingereicht wird. Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die sowohl bei Antragstellung als auch bei Erlass des Bescheids Investor ist und zum Objekt in einem der folgenden Verhältnisse steht.
- Eigentümer oder Miteigentümer der Liegenschaft, des Gebäudes, der Wohnung oder des Geschäftsraums, in dem die Maßnahme ausgeführt wurde.
- Inhaber eines Baurechts an der Liegenschaft, in der die Maßnahme ausgeführt wurde.
- Naher Angehöriger des Eigentümers, etwa Ehegatte, Lebenspartner, Kind, Elternteil, Geschwister, Großelternteil oder Enkel.
- Mieter der Liegenschaft, des Gebäudes, der Wohnung oder des Geschäftsraums, in dem die Maßnahme ausgeführt wurde.
Höhe des Zuschusses
Für den Einbau einer Wärmepumpe zur zentralen Beheizung des Gebäudes beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der anerkannten Investitionskosten, begrenzt durch einen Höchstbetrag je nach Bauart.
Luft-Wasser
bis 4.500 EUR
Beim Austausch einer alten Feuerungsanlage gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur zentralen Beheizung.
Sole-Wasser und Wasser-Wasser
bis 8.000 EUR
Für Wärmepumpen mit Erdkollektor, Erdsonde oder Grundwasser als Wärmequelle.
Ausgezahlt wird der niedrigere Betrag: Erreichen 50 % Ihrer anerkannten Kosten die genannte Obergrenze nicht, fällt der Zuschuss entsprechend geringer aus. Anerkannte Kosten sind nicht gleichbedeutend mit der gesamten Rechnungssumme, denn der Aufruf legt genau fest, welche Bestandteile der Investition berücksichtigt werden.
Voraussetzungen, die am häufigsten übersehen werden
Der Antrag folgt auf die Investition
Gefördert wird ausschließlich eine Investition, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ausgeführt ist. Es handelt sich nicht um eine vorherige Mittelreservierung, die Montage ist also zunächst selbst zu finanzieren.
Das Gerät muss auf der Liste des Eko sklad stehen
Eko sklad führt eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen. Steht das gewünschte Gerät nicht darauf, scheitert der Antrag, auch wenn die Anlage technisch einwandfrei ist. Wir gleichen das Modell daher vor der Bestellung mit dieser Liste ab.
Ausführung ab dem 1. März 2026
Der Aufruf 126SUB-OB26 gilt für Investitionen, die ab dem 1. März 2026 ausgeführt wurden. Der ältere Aufruf 114SUB-OB24 für frühere Investitionen wurde am 1. Juli 2026 geschlossen.
Die alte Feuerungsanlage muss verschrottet werden
Beim Austausch einer bestehenden Feuerungsanlage für fossile Brennstoffe muss diese zum Zeitpunkt des Austauschs in Betrieb sein und die Zentralheizung versorgt haben. Nach dem Austausch ist sie zu vernichten, ein Aufbewahren als Reserve sieht der Aufruf nicht vor.
Der Weg zum Zuschuss
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Besichtigung und Geräteauswahl
Wir prüfen Gebäude, bestehende Heizungsanlage und Heizflächen und schlagen Bauart und Leistung der Wärmepumpe vor. Bereits hier gleichen wir das Gerät mit der Liste des Eko sklad ab.
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Angebot
Sie erhalten ein aufgeschlüsseltes Angebot für Gerät, hydraulische Anbindung, Speicher und Inbetriebnahme, sodass die förderrelevanten Positionen erkennbar sind.
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Ausführung
Wir montieren die Anlage, binden sie hydraulisch an, befüllen und entlüften sie, gleichen sie ab und nehmen sie in Betrieb.
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Unterlagen
Wir stellen eine Rechnung mit Angabe der ausgeführten Arbeiten und der Gerätedaten aus, die der Antrag verlangt, und übergeben Ihnen die Gerätenachweise.
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Antragstellung
Der Antrag wird mit den Nachweisen elektronisch über das Portal eUprava eingereicht. Unterstützung bieten kostenlos auch die Energieberater des slowenischen ENSVET-Netzes.
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Bescheid und Auszahlung
Eko sklad prüft den Antrag und erlässt einen Bescheid. Die Auszahlung erfolgt, sobald der Bescheid bestandskräftig ist.
Was wir dabei übernehmen
Den Antrag beim Eko sklad reichen wir nicht für Sie ein. Wir verantworten aber den Teil, ohne den der Antrag nicht vollständig sein kann.
- Abgleich der Geräteauswahl mit der Liste der förderfähigen Wärmepumpen.
- Aufgeschlüsseltes Angebot, aus dem die Struktur der Investition hervorgeht.
- Montage, hydraulische Anbindung und Inbetriebnahme der Anlage.
- Rechnung mit den Geräte- und Leistungsangaben, die der Antrag verlangt.
Häufige Fragen zur Förderung
Kann ich den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen?
Nein. Nach dem Aufruf 126SUB-OB26 wird nur eine Investition gefördert, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ausgeführt ist. Der Antrag folgt also auf die Montage.
Muss ich slowenischer Staatsbürger sein?
Nein. Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die Investor und zugleich Eigentümer, Miteigentümer, Inhaber eines Baurechts, naher Angehöriger des Eigentümers oder Mieter des Objekts in Slowenien ist, in dem die Maßnahme ausgeführt wurde.
In welcher Sprache läuft das Verfahren?
Aufruf, Antragsformular und Bescheid sind slowenisch. Wir kommunizieren mit Ihnen auf Deutsch und erläutern Ihnen die Unterlagen, die wir als ausführender Betrieb beisteuern.
Gilt die Förderung auch für einen Neubau?
Der Aufruf fördert den Einbau einer Wärmepumpe zur zentralen Beheizung, die Höchstbeträge unterscheiden sich jedoch nach Bauart und danach, ob eine bestehende Feuerungsanlage ersetzt wird. Da die Bedingungen im Aufruftext im Einzelnen geregelt sind, empfehlen wir, Ihren Fall vor der Bestellung beim Eko sklad oder bei einem ENSVET-Berater prüfen zu lassen.
Müssen Sie die Wärmepumpe montieren, damit der Antrag gültig ist?
Nein. Der Antrag ist nicht an einen bestimmten Betrieb gebunden, sondern an die Erfüllung der Bedingungen des Aufrufs. Als ausführender Betrieb sorgen wir dafür, dass Gerät, Ausführung und Unterlagen dem Antrag nicht im Weg stehen.
Quelle
Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf dem Förderaufruf 126SUB-OB26 des Eko sklad vom 16. April 2026. Beträge, Bedingungen und Fristen können sich ändern, verbindlich ist stets der geltende Aufruftext. Seit dem 1. März 2026 veröffentlicht Eko sklad seine Aufrufe nicht mehr im slowenischen Amtsblatt, sondern ausschließlich auf der eigenen Website.
Förderaufruf 126SUB-OB26 auf der Website des Eko sklad
Geprüft am 26. August 2026.
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